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Ein neuer Gesellschaftsvertrag für den Wald ist notwendig

Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW-Landesgruppe Thüringen) legt hiermit Standpunkte vor zur dauerhaften Sicherung der gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald und zur Aufrechterhaltung der nach­haltigen waldwirtschaftlichen Leistungen des Waldes. Die Einheit von Schutz-, Nutz- und Sozialfunktionen unserer Wälder ist grundlegend neu zu denken und zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen muss eine umfassende Risiko­vorsorge für den Wald unter Beteiligung der Gratiskräfte der Natur, das heißt, auf ökologischer Grundlage. Es geht um nicht weniger als um Daseinsvorsorge für die heute lebenden Menschen und die künftigen Generationen unseres Landes.

Der Klimawandel und seine Folgen setzen dem Wald in nicht gekannten Dimensionen und in rasantem Tempo zu. Die Jahre seit 2018 offenbaren diese Entwicklungen unverkennbar. Die Gefahren durch Stürme, Trockenperioden, die massenhaften Entwicklungen von Schadorganismen und den Ausfall auch von Leitbaumarten stellen den bis dato geübten und ermöglichten Umgang mit Wald grundsätzlich in Frage. Unsere Thüringer Wälder geraten zuseh­ends unter Druck, zum Teil deutlich über die Grenzen ihrer Regenerationsfähigkeit. Das Ausmaß der Schäden ist schon jetzt als katastrophal zu bezeichnen. Dazu erfährt die Thüringer Forstverwaltung seit drei Jahrzehnten eine kaum mehr aushaltbare personelle Ausdünnung in der Fläche. Die Überalterung des forstlichen Fachkräftepersonals in den Thüringer Forstrevieren und in der Waldarbeiterschaft setzt sich fort. Der Zusammenfall der Waldkrise mit den zu bewältigenden Aufgaben zur Erhaltung und Förderung stabiler Wälder und zur Sicherung der vielfältigen Wald­funktionen strapaziert die Forstleute Thüringens in einer nur mehr als ungesund und nicht tragfähig zu bezeich­nenden Weise.

Die ANW-Landesgruppe Thüringen gibt mit den nachstehenden Lösungsvorschlägen Denkanstöße für die Entwicklung und Implementierung eines zukunftsweisenden Gesellschaftsvertrages für den Wald. Grundannahme ist die unumgängliche Gemeinwohlverpflichtung des Waldes zum Wohle aller Menschen - sprich, die Daseinsvorsorge als Vorrangprinzip.

Entwicklung des Waldes – Größtes ökologisches Zukunftsvorhaben Thüringens

Grundprinzip DAUERWALD

Thüringen benötigt den grundsätzlichen Aufbau gemischter, gestufter und dynamisch-stabiler Wälder, die sich an sich ändernde Klimaverhältnisse besser anpassen können. Das Grundverständnis des Waldes als ökologische Einheit und die Organisation seiner Pflege und Bewirtschaftung über die Selbsterneuerungs- und Selbstregulierungskräfte der Natur vereinen sich im Prinzip des Dauerwaldes. Ein intakter Dauerwald sichert nach unserer Erfahrung und heutigem Wissen bestmöglich die Einheit der Waldfunktionen. Dauerwald ist daher das Leitbild der künftigen Waldbehandlung.

Behandlung der Schadflächen

Der Umfang der Schäden durch flächiges Absterben des Waldes erreicht Ausmaße, die die heute lebenden Generationen von Forstleuten und Waldbesitzern nicht kennen. Die Kalamitätsentwicklung ist rasant und elementar, gekoppelt an den Wandel des Klimas. Der sich vollziehenden Katastrophe muss im Wald konzeptionell und für alle Waldbesitzarten verbindlich begegnet werden. Großflächige Kahlstellungen und Vollbaumnutzungen sind nicht tolerierbar. Die Stetigkeit der Stoffkreisläufe auf der Fläche und die Sicherung von Humus, Boden und Bodenlebewelt sind essentiell. Diese gelingen durch das mosaikartige Belassen von Totholzinseln/Totholzverhauen und jeglichem Belassen von Mischbaumarten. Die nicht-flächige Befahrung der Waldböden ist sicherzustellen und öffentlich nachzuweisen. Das Befördern von Windruhe und Verdunstungsschutz durch stehendes und liegendes Totholz sowie Schlagabraum ist erste Voraussetzung für eine gelingende natürliche Wiederbewaldung (durch Samenanflug/ Samenaufschlag). Ergänzungen der natürlichen Verjüngung sind mit Blick auf die schiere Größe des Umfangs an Schadflächen und in Sorge um eine faire Verteilung der benötigten Finanzmittel vorrangig extensiv (in Weitverbänden) vorzunehmen und zu fördern. Die Sonderzuwendungen an die Landesforstanstalt zur Bewältigung der Sondersituation infolge Dürre, Sturm und Borkenkäfer in Höhe von 4 Mio. Euro jährlich (von 2019 bis 2022) werden bei weitem nicht ausreichen.

Stabilisierung der Waldbestände als Vorbildleistung im öffentlichen Wald

Eine Übernutzung von schwer kalamitätsbetroffenen und durch Extremtrockenheit geschädigten Wäldern aus Gründen der Haushaltskonsolidierung im öffentlichen Wald sollte unbedingt vermieden werden. Nahezu alle Baumarten leiden unter Zuwachseinbußen durch Verlust und Schädigung von Blatt- und Wurzelorganen. Die Auswirkungen sind noch nicht quantifizierbar. Eine temporäre Absenkung der Hiebsätze innerhalb der nächsten fünf Jahre könnte diesen Unsicherheiten Rechnung tragen und entspräche als besondere Vorsorge einer Vorbildleistung der öffentlichen Hand. Ausgleichszahlungen wären durch die Gesellschaft zu leisten. Grundlegend ist die Wiederetablierung eines charakteristischen Waldinnenklimas in den aufgerissenen und geschädigten Waldbeständen. Der Schwerpunkt der Stabilisierungsanstrengungen mittels Pflege und Durchforstung muss zukünftig in den jungen und mittelalten Wäldern liegen, um diese dem Ziel des Dauerwaldes näherzubringen.

Waldbau und Waldumbau als Vorbildleistung im Staatswald

Strukturerhalt und vorratspflegliche Waldwirtschaft kennzeichnen die waldbauliche Behandlung im Dauerwald. Im naturgemäß bewirtschafteten Wald werden Bäume grundsätzlich nicht nur nach ökonomischen, sondern auch nach ökologischen und soziokulturellen Funktionen bewertet und behandelt. Bereits im Jungwald wird durch punktuelle Pflege eine Vielfalt und Mischung an Baumarten gefördert. Auf Räumungen von Restvorräten und flächige Nutzungen des Oberstandes wird grundsätzlich verzichtet. Wo Holzernte stattfindet, ist diese einzelstammweise durchzuführen. Waldumbau ist aktiver Klima- und Naturschutz und gleichauf das größte ökologische Flächen- und Zukunftsvorhaben des Freistaates Thüringen. Der Waldumbau in Thüringen ist eine generationenübergreifende Aufgabe für den Freistaat. Mit mind. 15 Mio. Euro jährlicher Sonder- zuwendung aus dem Landeshaushalt für den ökologischen und klimastabilen Waldumbau - in An- lehnung an die Finanzierung des Waldumbaus im Freistaat Sachsen - könnte der Freistaat Thüringen dieser gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung im Landeswald Rechnung tragen. Bis zum Jahr 2050 wäre so ein aktiver Waldumbau von mindestens 45.000 Hektar Landeswald (entspricht rund 20% der landeseigenen Wälder) in naturnahe und standortangepasste Wälder möglich. In den vergangenen 30 Jahren wurden gerade 4% der landeseigenen Wälder durch aktiven Voranbau (Vorauspflanzung unter dem Schirm des bestehenden Altbestandes) ökologisch umgewandelt. Dies ist viel zu wenig im Angesicht der waldökologischen Krise. Die von 2021 bis 2036 festgeschriebenen Sonderzuwendungen in Höhe von 11 Mio. Euro jährlich (Sonderprogramm Waldumbau) sind zu gering ausgelegt und daher deutlich zu erhöhen.

Wiederbewaldung und Waldumbau im Nichtstaatswald

Es bedarf auch weiterhin staatlicher Anreize zum Waldumbau für den Nichtstaatswald in Thüringen, ebenso wie der langfristigen Sicherung der kostenfreien Beratung des Klein- und Kleinstprivatwaldes. Die Notwendigkeit zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung im Nichtstaatswald ist ebenso groß wie im Wald der öffentlichen Hand.

Schaffung waldverträglicher Wilddichten

Unersetzlich und dringend notwendig zum Systemerhalt im Dauerwald, zum Waldumbau sowie zur gelingenden Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen ist die natürliche Verjüngung des Waldes über Ansamung. Artenreiche Naturverjüngung als Risikovorsorge erfordert waldverträgliche Wilddichten und eine entsprechende Ausübung der Jagd im Gesamtwald Thüringens. Hier braucht es zielführender Reformen und Anreizsysteme.

Umweltkompensationsmaßnahmen im Wald

Umweltkompensationsmaßnahmen müssen künftig auch für den ökologischen Waldumbau geöffnet und nutzbar gemacht werden. Das erweitert die Möglichkeitsräume zur zukunftsgemäßen, klimastabilen Entwicklung der Wälder in Thüringen.

Aktive Waldmehrung

Ein Initiativprogramm zur Waldmehrung (Erstaufforstungen) in Thüringen stärkt, trotz großer Konkurrenz der landwirtschaftlichen Flächennutzung, den Klimaschutz durch die Schaffung weiterer Kohlenstoffsenken im Aufbau neuer Wälder. Umfangreiche Erstaufforstungen durch die öffentliche Hand sind notwendig, beispielsweise in waldarmen Regionen und auf Sanierungsstandorten.

Holzbauoffensive

Wald ist ein Kohlenstoffspeicher und leistet einen wichtigen Beitrag zur Kompensation der CO2- Emissionen. Auch die bauliche, konstruktive Holzverwendung trägt bei zur langfristigen Kohlenstoffbindung. Es bedarf daher einer weitreichenden Holzbauoffensive in Thüringen. Öffentliche Bauvorhaben tragen eine Vorbildfunktion bei der Holzverwendung und können die gesellschaftliche Akzeptanz der Holznutzung stärken

Entwicklung der Thüringer Forstverwaltung – Zukunftsaufgaben verlangen Stärke und Verbundenheit

Reorganisation der Forstverwaltung

Thüringen steht vor elementaren Herausforderungen bei Waldumbau, Wiederbewaldung, Walderhaltung sowie Waldmehrung. Diese Aufgaben umfassender Daseinsvorsorge verlangen nach einer Reorganisation der Forstverwaltung, sprich, nach einer Verkleinerung der Thüringer Forstreviere und der Schaffung neuer Stellen für Försterinnen und Förster sowie in der Waldarbeiterschaft. Die Ausbildung des Nachwuchses ist auf allen Ebenen der forstlichen Berufe mindestens zu verdoppeln. Die Übernahme der bei ThüringenForst ausgebildeten Fachkräfte ist sicherzustellen. Die an die allgemeine Bevölkerungsentwicklung angelehnten Abbaupfade staatlicher Verwaltungen können nicht 1:1 auf den Forst als Flächenverwaltung übertragen werden. Die gesetzlichen Finanzierungseinsparungen bei der Landesforstanstalt sind grundsätzlich infrage zu stellen. Die personelle und finanzielle Ausstattung muss so sein, dass die Aufgaben erfüllbar sind.

Wald als Lebensarbeitsplatz

Handlungsfähigkeit und Reaktionsgeschick in Bezug auf zunehmende und wechselvolle Herausforderungen im Umgang mit Wald verlangen nach gut ausgebildeten und kreativen Forstfachleuten. Im Wettbewerb um künftige Fach- und Führungskräfte bedarf es der weiteren Stärkung der Bildungspartnerschaften in der forstlichen Berufs- und Hochschulausbildung. Ausbildungskooperationen und praxisnahe Waldforschung fördern Austausch und Verständnis zwischen Wissenschaft und Praxis. Insbesondere die Attraktivität der Thüringer Forstverwaltung als Arbeitgeberin ist deutlich zu erhöhen. Dazu gehören eine fortschrittliche Ausstattung der Mitarbeiter, die Anhebung vorrangig der unteren Lohngruppen und Besoldungsstufen sowie die schrittweise Aufhebung von Laufbahnbeschränkungen.

Waldforschung

Waldforschung ist als Teil der Gemeinwohlverpflichtung Bestandteil einer arbeitsfähigen und arbeitsteiligen Forstverwaltung. Sie ist insofern zu stärken mit Blick auf zuträgliche Ableitungen für die Forstpraxis vor allem in folgenden Forschungsfeldern: Resilienzforschung, Klimapuffer WALD, Forstpflanzenzüchtung, Wald und Gesellschaft.

Waldbezogene Umweltbildung

Waldpädagogik ist als waldbezogene Umweltbildung ein wichtiges Lernfeld zu den Zukunftsthemen Wald und Nachhaltigkeit. Die frühzeitige Anbahnung von Lerngelegenheiten, insbesondere bei Kindern und Schülern, kann zur förderlichen Auseinandersetzung mit Wald und seinen wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft führen und Abhängigkeiten von den natürlichen Lebensgrundlagen erkennbar machen. Die waldpädagogische Arbeit als Vermittlungsarbeit zwischen Mensch und Natur ist eine bestimmende Aufgabe der Forstverwaltung und als solche inhaltlich und personell zu stärken.

Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft ANW-Landesgruppe Thüringen e.V.
August 2021

Waldverbändepapier Rehwildbejagung April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtages,

Sie alle sind hinreichend vertraut mit der Thematlk der aktuell katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels auf unseren Wald in Thüringen, verbunden mit einer massiven Borkenkäferkalamität in den Fichten- bzw. Nadelwäldern aber auch bislang nicht bekannten Absterbeerscheinungen in den Buchenwäldern (Nord-)Thüringens.

Unser gemeinsames Ziel ist der Aufbau artenreicher Mischwälder statt Reinbestände aus Fichte, Kiefer oder Buche. Solche gemischten und strukturierten Wälder stellen nach aktuellem Kenntnisstand die beste Risikovorsorge dar. Die Wiederbewaldung der seit 2018 entstandenen Kahlflächen mittels Naturverjüngung und Pflanzung sowie die notwendige Forcierung des Waldumbaus der noch immer zahlreich vorhandenen Fichtenreinbestände sind eine Mammutaufgabe für die Thüringer Waldeigentümer, Forstleute und alle anderen im Wald Tätigen Die umfangreiche finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Thüringen für diese Aufgaben ist anspruchsvoll und lobenswert.

Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der gesetzlich verpflichteten Wiederbewaldung und des notwendigen Waldumbaus ist ein angepasster Wildbestand. lnsbesondere das Rehwild, welches die Knospen der (jeweils für sie seltenen) Baumarten verbeißt, sorgt landesweit für die Entmischung von Naturverjüngungen und für das Nichtgelingen ganzer Wiederaufforstungen.

Nun gilt es, diese Herausforderungen anzunehmen und die Aufgaben umzusetzen. Wir befürworten und fordern daher eine Jagdzeit auf Rehwild im April! Der Klimawandel sorgt für einen früheren Blattaustrieb der Wald- und Gehölzpflanzen. Diese sind damit auch wie im Mai 2020 einem erhöhten Spätfrostrisiko ausgesetzt sind. Mit Beginn der üblichen Jagdzeit auf Rehwild (Böcke und Schmalrehe am 1. Mai sind diese auf den gefährdeten Flächen daher oft kaum noch sichtbar und für den Jäger schlechter anzusprechen (sehen, erkennen, und über eine Erlegungsmöglichkeit entscheiden). Gerade zu Ende der Vegetationsruhe und Beginn des Blattaustriebs sind Rehe sehr aktiv auf Nahrungssuche und der dann stattfindende Verbiss gefährdet das Wachstum der jungen Bäumchen.

Schon beginnend im Jahr 2019 und danach auch 2020 wurden vielfach Einzelanträge für die Bejagung von Rehwild auf Schadflächen ab dem 1. April beiden Unteren Jagdbehörden gestellt, um die zwingend notwendigen Wiederbewaldungen und den Waldumbau nicht zu gefährden. Diese aufwändigen und bürokratischen Antrags- und Einzelgenehmigungsverfahren mit detaillierter Darstellung der Schadflächen, oft mit Flächenbegang und mit Verwaltungskosten von bis zu 100 € pro Einzelantrag verbunden, strapazierten die Nerven der Antragsteller und die Zeit der Behörden. Waldeigentümer und Forstleute haben momentan genügend andere forstliche Aufgaben zu bewältigen. Und leider wurden diese Anträge auch nur teilweise genehmigt. Zahlreiche Bundesländer, wie z.B. Brandenburg, Hessen oder Niedersachsen haben die Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehwild (Böcke und Schmalrehe) auf dem Verordnungswege und damit generell geregelt. Teils wurden Landkreise auch ermächtigt, die Jagdzeit per Allgemeinverfügung für den gesa mten Landkreis vorzuverlegen.

Daher begrüßen wir es, dass mit Datum vom 10.02.202L das TMIL einen Entwurf für eine Thüringer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeit für Böcke und Schmalrehe zur Anhörung versandt hat. Jedoch sind in Thüringen Verordnungen zu Anderungen von Jagdzeiten mit dem zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtages abzustimmen. Daher wenden wir uns mit unserem Anliegen an Sie, in der festen Überzeugung, dass Sie unsere Argumente teilen und der Verkürzung der Schonzeit zustimmen werden. Damit würden Sie den Weg für eine generelle Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehböcke und Schmalrehe auf den 01. April frei machen. Diese Vorverlegung sollte nicht nur bis zur

Sicherung der Wiederbewaldung der in den Jahren 2018 bis 2020 entstandenen Kahlflächen festgeschrieben werden (wie im Verordnungsentwurf vorgesehen), sondern dauerhaft gelten, da der Klimawandel schon nachweisbar zu einem vorgezogenen Frühjahr geführt hat und sich dies in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.

Mit dieser Maßnahme wird ein Beitrag zur Sicherung der millionenschweren lnvestitionen in Wiederbewaldung und Waldumbau geleistet. Und, diese wesentliche Maßnahme kostet nichts. Allein mit Geld = Millionen von Euros kann man noch keinen neuen Wald herstellen. Um die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Wälder zu sichern, müssen „alle Register gezogen“ werden. Sehr gern stehen die Unterzeichner für ein erläuterndes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen